Für Berufsmessen und andere Anlässe besitzt JardinSuisse einen mobilen Messegarten. Der Garten ist in einem Rahmen aus Chromstahl aufgebaut und kann auf Schwerlastrollen verschoben werden.
Der Garten widerspiegelt den Beruf Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit seiner Vielseitigkeit und Kreativität. Kinder und Jugendliche können dabei selbst anpacken und verschiedenste Gartenarbeiten ausführen. Unter Anleitung können Platten verlegt, Pflanzen gesetzt, eine kleine Mauer mit Holz-Sitzfläche gebaut, eine Holzbrücke versetzt, Randsteine verlegt und eine Pflästerung erstellt werden. Die Einzelteile, wie Platten, Pflastersteine, usw. sind vorgefertigt und einfach transportierbar.
Rahmenbedingungen
- Der mobile Messegarten wird leihweise für die Berufswerbung zur Verfügung gestellt.
- Der Nutzer stellt sicher, dass nur die Person, welche den Messegarten übernommen
sowie die nötige Instruktion erhalten hat, die Installation vor Ort (Auf- und Abbau) durchführt. - Allfällige Schäden am Messegarten (gemäss Übernahme- und Übergabeprotokoll) werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Transport
Der mobile Messegarten kann auf einem Anhänger transportiert werden. Das Zubehör, welches in einem Palettenrahmen verstaut ist, wird auf das Zugfahrzeug des Nutzers verladen (am besten Lieferwagen mit der nötigen Nutzlast von mind. 800 kg). JSZE hilft beim Verladen mit einem Stapler und beim Verzurren der Ladung. Sämtliche Zurrmittel für die Ladungssicherung werden zur Verfügung gestellt.
Der Nutzer ist für den Transport ab Neuenkirch (üK-Zentrum JardinSuisse Zentralschweiz) selbst verantwortlich (richtiges Zugfahrzeug, Chauffeur mit Anhängerführerausweis, etc.).
Allfällige Schäden am Anhänger von JSZE (gemäss Übernahme- und Übergabeprotokoll) werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Auf- und Abbau
Für das Auf- und Abladen des Messegartens wird ein Stapler oder alternativ ein Kran benötigt. Die Chauffeure benötigen dazu die verlangten Ausweise.
Die Instruktionen zum Auf- und Abbau erfolgen durch JSZE.
Achtung: 8 Kisten mit diversen Blütenstauden für das Bepflanzen sind vom Nutzer selbst zu organisieren.
Haftung
Der Nutzer haftet für den Transport und den Gebrauch des mobilen Messegartens. Der Nutzer stellt sicher, dass die nötige Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgeschlossen ist.
JardinSuisse und JardinSuisse Zentralschweiz lehnen jegliche Haftung und Verantwortung ab.
Schäden jeglicher Art und damit verbundene Reparaturkosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.