Am Ende der Lehrzeit steht das Qualifikationsverfahren (QV) auf dem Programm. Dadurch wird festgestellt, ob der/die Lernende über die in der Bildungsverordnung vorgegebenen Handlungskompetenzen verfügt.
Das Qualifikationsverfahren am Ende der Lehrzeit ist in folgende Fächer unterteilt:
- Praktische Arbeiten
- Werkstück
- Pflanzenkenntnisse und -verwendung
- Berufskenntnisse
- Allgemeinbildung